Wenn ihr Fahrzeug durch andere Verkehrsteilnehmer beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Entweder finanziell oder durch Ersatz der beschädigten Teile. Zur Regulierung des entstandenen Schadens und gegebenenfalls Feststellung einer entstandenen Wertminderung benötigen Sie ein Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen.
Bagatellschaden
Bis zu einer Schadenhöhe von 750 € dürfen aufgrund der gesetzlichen Schadenminderungspflicht keine Gutachten erstellt werden, der Geschädigte benötigt zur Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines qualifizierten Sachverständigen.
Ohne Besichtigung des entstandenen Schadens durch einen Sachverständigen kann unter Umständen ein eventueller Wertminderungsanspruch nicht nachgewiesen werden.
Spezialgebiete
Wir erstellen Schadengutachten mit dem überregionalen, anerkannten AUDATEX-SYSTEM, welches zur Regulierung der Schäden durch die Versicherung des Verursachers dient.
Als Restwertbörse steht uns Autoonline.de und WinValue zur Verfügung.
Regionale Restwertgebote ermitteln wir mit regionalen Fahrzeughändlern.
Das Sachverständigenhonorar wird durch eine von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Das von uns erstellte Gutachten wird unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Fahrzeugbewertungen
Für alle Arten von Fahrzeugen hat der Sachverständige Unterlagen zur gewissenhaften Wertermittlung zur Hand. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.
Aggregatschäden
Aggregatschäden, Verschleißschäden oder auch z.B. beim Fahrzeugkauf verschwiegene Schäden werden nach Demontage der beschädigten Teile in einer qualifizierten Werkstatt zerlegt und je nach Fortschritt fotografisch dokumentiert.
Fahrzeugprüfung nach Kauf
Wir prüfen mit einem Lackmessgerät modernster Technik ob Ihr neuer (gebrauchter) Wagen gemäß Angaben im Kaufvertrag tatsächlich unfallfrei bzw. nicht nachlackiert ist.
Gutachtenprüfung
Ihr Gutachten stammt nicht von uns und Sie sind unzufrieden mit der Ausarbeitung des Sachverständigen? Wir überprüfen dieses Gutachen und die Werkstattabrechnung auf Plausibilität.
Rechtliche Fragen
Diese beantwortet Ihnen ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl, Sachverständige dürfen keine Rechtsberatung durchführen.
Über mich
Berufserfahrung 07/1991 - heute
KFZ Sachverständiger & Eigentümer
Kraftfahrzeug Sachverständiger für Unfallgutachten und Bewertungen
Inhaber
Winfried Seibert
· Ausbildung
Staatliche Meisterschule Saarbrücken
KFZ-Meister & KFZ Sachverständiger
· Qualifikationen
KFZ Meister Brief seit 1988
- Selbstständige Ausübung der KFZ-Sachverständigentätigkeit seit 1991
· Auszeichnungen
1988 - Kfz Meisterbrief
· Organisationen
Internet: Mitglied in der Industrie und Handelskammer des Saarlandes
Winfried Seibert bei XING -